Datenschutz

Datenschützer: Gesichtserkennung nur in engen Grenzen

In der Sicherheitsdebatte ist auch die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein Thema. Der Landesdatenschutzbeauftragte mahnt: Diese Maßnahme greift tief in die Grundrechte ein.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel fordert klare Regeln für den Einsatz von Gesichtserkennung (Archivbild). Foto: Arne Dedert/dpa
Der Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel fordert klare Regeln für den Einsatz von Gesichtserkennung (Archivbild).

Wiesbaden (dpa/lhe) - In der Diskussion um verschärfte Sicherheitsgesetze mahnt Hessens Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel, Systeme zur automatischen Gesichtserkennung nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen einzusetzen. Solche Maßnahmen griffen tief in die Grundrechte vieler Menschen ein, sagte der Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder der dpa in Wiesbaden. Dies sei etwa der Fall, wenn Videobilder aus dem öffentlichen Raum mit Fotosammlungen potenzieller Straftäter abgeglichen werden. Dabei würden oft auch heimlich viele Menschen erfasst, die dafür keinerlei Anlass gegeben hätten, erläuterte Roßnagel. Daher sei eine spezifische gesetzliche Grundlage unerlässlich.

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