Bürgerbegehren zu Verkehrskonzept unzulässig
Mit einem Bürgerbegehren wollten Kritiker des Marburger Verkehrskonzepts «MoVe 35» dafür sorgen, dass die Planungen neu aufgerollt werden müssen. Doch laut Wahlamt der Stadt haben sie die rechtlichen Vorgaben verfehlt.
Marburg (dpa/lhe) - Ein Bürgerbegehren gegen das Marburger Verkehrskonzept «MoVe 35» ist gescheitert. Das Wahlamt der Stadt hat das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig eingestuft, deshalb müsse es von der Stadtverordnetenversammlung zwingend abgelehnt werden, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Zwar sei die nötige Anzahl gültiger Unterschriften mit 6827 deutlich erreicht worden, doch seien die Fragestellungen und die Begründung des Begehrens «aus gleich mehreren Gründen rechtlich nicht zulässig.» Marburgs Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) signalisierte den Gegnerinnen und Gegnern des Konzepts zugleich Gesprächsbereitschaft.