Bürgerbegehren gegen Weinheimer Gewerbegebiet abgelehnt
Niederlage für Gegner des Weinheimer Gewerbegebiets Hintere Mult. Regierungspräsidium bestätigt Rechtsauffassung der Stadt Weinheim: Bürgerbegehren ist unzulässig.
Seit 2017 läuft das Verfahren für das Gewerbegebiet Hintere Mult in Weinheim. Jetzt hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ein neues Kapitel in dieser schier unendlichen Geschichte geschrieben: Die Widersprüche von 21 Personen gegen den Bescheid der Stadt Weinheim, wonach das Bürgerbegehren für den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen in der Hinteren Mult unzulässig sei, wurde zurückgewiesen. Klingt kompliziert, ist es im Detail auch.