Wahlen

Auch Häftlinge in Baden-Württemberg können Bundestag wählen

Rund 7.000 Menschen sitzen in den Gefängnissen Baden-Württembergs. Bei der Bundestagswahl kann weniger als die Hälfte davon wählen.

Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt/dpa
Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Zur Bundestagswahl am 23. Februar sind auch zahlreiche Häftlinge in den Gefängnissen Baden-Württembergs zur Stimmabgabe aufgerufen. Von den 6.939 Gefangenen und Sicherungsverwahrten in den Justizvollzugsanstalten des Landes (Stand 30. Januar 2025) besitzen 3.139 die deutsche Staatsangehörigkeit, sind volljährig und damit wahlberechtigt. Das teilte ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart mit. 

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