Justiz

Wohl gut 2.000 Häftlinge im Land können Bundestag mit wählen

Auch Gefangene sind wahlberechtigt, wenn sie einen deutschen Pass haben. In Hessens Gefängnissen darf vermutlich mehr als die Hälfte der Insassen Kreuzchen machen. Wer verliert das passive Wahlrecht?

Auch in Hessens Gefängnissen dürfen Stimmzettel für die Bundestagswahl ausgefüllt werden. (Symbolbild) Foto: Boris Roessler/dpa
Auch in Hessens Gefängnissen dürfen Stimmzettel für die Bundestagswahl ausgefüllt werden. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Vermutlich mehr als 2.000 hessische Häftlinge dürfen an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen. Voraussetzung sind die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren, wie das Landesjustizministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

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