Corona

Revisionsurteil im Maskenprozess gegen Weinheimer Ärztin ist noch nicht das Ende

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Bewährungsstrafe für die Ärztin aus Weinheim zwar bestätigt, weil sie während der Corona-Pandemie tausende Maskenbefreiungsatteste ausstellte. Doch der Fall könnte beim Bundesverfassungsgericht landen.

Die Maskenpflicht erhitzte während der Corona-Pandemie die Gemüter (Symbolbild). Eine Weinheimer Ärztin stellte damals - gewissermaßen "auf Zuruf" -  mehr als 4.300 Maskenbefreiungsatteste aus. Der Fall landete vor Gericht. Foto: Sascha Lotz
Die Maskenpflicht erhitzte während der Corona-Pandemie die Gemüter (Symbolbild). Eine Weinheimer Ärztin stellte damals - gewissermaßen "auf Zuruf" - mehr als 4.300 Maskenbefreiungsatteste aus. Der Fall landete vor Gericht.

Weinheim/Karlsruhe. Es hat lange gedauert. Aber jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Mannheim im sogenannten Maskenprozess gegen eine Ärztin aus Weinheim bestätigt. Die Frau war im Februar 2024 wegen des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ in mehr als 4.300 Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte die Atteste in der Coronazeit an jeden ausgestellt, der diese haben wollte, und dabei auf körperliche Untersuchungen verzichtet.

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