Justiz

Maskenprozess: Verteidigung der Weinheimer Ärztin geht in Revision

Das Landgericht Mannheim hat die Weinheimer Ärztin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nun wird sie das Urteil anfechten.

Die Angeklagte und ihre Verteidiger Sven Lausen (links) und Holger Willanzheimer kurz vor dem Urteil des Landgerichts Mannheim im Maskenprozess. Foto: Carsten Propp
Die Angeklagte und ihre Verteidiger Sven Lausen (links) und Holger Willanzheimer kurz vor dem Urteil des Landgerichts Mannheim im Maskenprozess.

Am Dienstag verurteilte das Landgericht Mannheim – wie berichtet – eine Weinheimer Ärztin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Ärztin zu Beginn der Corona-Pandemie mehr als 4000 „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ ausgestellt habe, weil sie ohne vorherige Untersuchung Maskenbefreiungsatteste ausstellte. Um die Verurteilung anzufechten, ist nur noch das Rechtsmittel der Revision möglich. Dabei wird das Urteil nicht mehr inhaltlich geprüft, sondern nur noch auf Rechtsfehler untersucht. Genau diesen Weg haben jetzt die Verteidiger der 60-jährigen Weinheimerin eingeschlagen, die einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert hatten.

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