Urteil im Maskenprozess gegen Weinheimer Ärztin ist gefallen
Freispruch oder vier Jahre Gefängnis - so weit lagen die Plädoyers von den Verteidigern der Weinheimer Ärztin und der Staatsanwalt im Berufungsverfahren wegen des Ausstellens von mehr als 4000 Maskenattesten „auf Zuruf“ auseinander. Am Dienstag hat das Landgericht Mannheim das Urteil verkündet.
Der größte Sitzungssaal des Landgerichts war mit rund 100 Personen nahezu voll besetzt, als der Vorsitzende Richter der 12. kleinen Strafkammer, Dr. Christian Hirsch, zusammen mit den beiden Schöffen den Raum betrat. Im Namen des Volkes verkündete er das Urteil: Die Angeklagte wird wegen des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" in mehr als 4000 Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ein befristetes Berufsverbot verhängte die Kammer gegen die 60-jährige Ärztin nicht.