Weinheim

Grundsteuer B: So haben die Weinheimer Stadträte entschieden

Es war eine intensive Debatte. Das Ergebnis: Vor allem Eigentümer großer Grundstücke mit Einfamilienhäusern und hohem Bodenrichtwert werden ab 2025 deutlich stärker belastet.

Beliebtes Wohnviertel: der Friedrich-Ebert-Ring in der Weinheimer Weststadt. Foto: Marco Schilling
Beliebtes Wohnviertel: der Friedrich-Ebert-Ring in der Weinheimer Weststadt.

Das neue Landesgrundsteuergesetz sorgt auch in Weinheim für viel Kritik und Unmut in den Reihen der Kommunalpolitiker. Denn sie wissen, dass die Bürger sehr genau hinschauen werden, was sie am Ende für die Grundsteuer B bezahlen müssen. Während tendenziell Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf Entlastung hoffen dürfen, droht Eigentümern großer Grundstücke mit Einfamilienhäusern und hohem Bodenrichtwert eine saftige Erhöhung.

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