Reform

Land aktualisiert Empfehlungen für künftige Grundsteuer

Von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer. Noch ist offen, wie viel Immobilienbesitzer künftig zahlen müssen. Das entscheiden die Kommunen.

Auch nach den neuen Empfehlungen ist noch nicht klar, wieviel Grundsteuer künftig fällig wird. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Auch nach den neuen Empfehlungen ist noch nicht klar, wieviel Grundsteuer künftig fällig wird. (Symbolbild)

Frankfurt (dpa/lhe) - Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Land für 61 der 421 hessischen Kommunen seine Empfehlungen zur Berechnung der Hebesätze nochmals aktualisiert. Bei zwölf Städten und Gemeinden sei dies nötig geworden, weil sie ihre aktuellen Hebesätze rückwirkend geändert hätten, wie die Oberfinanzdirektion in Frankfurt mitteilte. Bei 49 weiteren Kommunen führten Abweichungen bei den Daten im Zuge von Steuerbefreiungen zu der Aktualisierung.

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