Weinheim

Es bleibt bei der unechten Teilortswahl

Der Gemeinderat hat sich am Mittwoch mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl (UTW) ausgesprochen, die den Ortsteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiert. Der Antrag der Linken, 50 Jahre nach der Eingemeindung der sechs Ortsteile dieses komplizierte Wahlverfahren abzuschaffen, erhielt nur drei Stimmen. Zwei Stadträte enthielten sich.

Die Auszählung der Stimmen wird sich auch bei der Gemeinderatswahl 2024 wieder in die Länge ziehen. Denn der Gemeinderat hat sich am Mittwoch für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl entschieden (Archivbild). Foto: Marco Schilling
Die Auszählung der Stimmen wird sich auch bei der Gemeinderatswahl 2024 wieder in die Länge ziehen. Denn der Gemeinderat hat sich am Mittwoch für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl entschieden (Archivbild).

Dennoch wird es bei der Kommunalwahl 2024 eine leichte Verschiebung bei der Sitzverteilung zugunsten der Weinheimer Kernstadt geben. Damit reagiert der Gemeinderat auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Sitzverteilung in einem angemessenen Verhältnis zur Einwohnerzahl der Wahlbezirke stehen muss. Da die Einwohnerzahl in der Kernstadt seit der Eingemeindung stärker gestiegen ist als in den Ortsteilen, werden künftig 23 (bisher: 21) Stadträte gewählt, die in der Kernstadt wohnen, und weiterhin insgesamt elf aus den Ortsteilen Hohensachsen/Ritschweier (2), Lützelsachsen (4), Oberflockenbach (2), Rippenweier (1) und Sulzbach (2). Der Gemeinderat hat damit künftig mindestens 34 Sitze (bisher 32). Aber es können Ausgleichssitze hinzukommen.

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