Weinheim

Bekommt Weinheim ein neues Wahlrecht?

Der Fachbegriff klingt so kompliziert wie das Wahlverfahren, das damit verbunden ist: Die unechte Teilortswahl wurde vor 50 Jahren in Weinheim eingeführt, um den eingemeindeten Ortsteilen eine direkte und repräsentative Beteiligung im Gemeinderat der Stadt Weinheim zu garantieren. Nun liegt ein Antrag der Linken auf dem Tisch, der einerseits die Abschaffung der unechten Teilortswahl (UTW) fordert, andererseits für die Beibehaltung der Ortschaftsräte in den Ortsteilen und die Schaffung vergleichbarer Gremien in der Kernstadt plädiert.

Ein klares Statement für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl: Ortschaftsräte und Stadträte aus den eingemeindeten Ortsteilen versammelten sich am Mittwoch vor Beginn der Gemeinderatssitzung zum Gruppenfoto. Foto: Brigitte Gramlich
Ein klares Statement für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl: Ortschaftsräte und Stadträte aus den eingemeindeten Ortsteilen versammelten sich am Mittwoch vor Beginn der Gemeinderatssitzung zum Gruppenfoto.

Der Gemeinderat entscheidet darüber in der Sitzung am 12. Juli. Dazu ist allerdings eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Es müssten also mehr als die Hälfte aller Stadträte für die Abschaffung der UTW stimmen. Die Ortschaftsräte werden vorher zum Thema angehört.

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