Entscheidung über Weinheimer Martin-Luther-Haus vertagt
Eigentlich wollte am heutigen Freitag das Amtsgericht verkünden, ob der Meistbietende der Zwangsversteigerung des Martin-Luther-Hauses nun den Zuschlag erhält oder nicht. Doch es gibt noch Gesprächsbedarf.
Wie Rechtspflegerin Just auf WN-Nachfrage mitteilte, wurde die Entscheidung noch einmal vertagt und zwar auf den 1. Dezember. Damit hätten der Meistbietende, die evangelische Kirchengemeinde und die Stadt Weinheim mehr Zeit, um die Rahmenbedingungen einer künftigen Nutzung des Martin-Luther-Hauses (MLH) zu klären. Weil das ehemalige Gemeindehaus in der Hauptstraße 1 auf einem Erbpachtgrundstück der evangelischen Kirchengemeinde Weinheim steht, braucht der Meistbietende die Zustimmung der Kirche, damit das Amtsgericht den Zuschlag erteilt.