Was das Schwimmen in Fürth jetzt kostet
Die letzte Gebührenerhöhung liegt zehn Jahre zurück. Ab April steigen die Preise.
![Sollte die Gemeindevertretung zustimmen, werden die Eintrittspreise für das Fürther Schwimmbad zur neuen Saison erhöht. Sollte die Gemeindevertretung zustimmen, werden die Eintrittspreise für das Fürther Schwimmbad zur neuen Saison erhöht.](https://www.wnoz.de/imgs/03/4/0/0/4/2/4/FuertFreibad05_05_06_2021-dbe4f0636e71f724.jpg?w=1612&h=806&crop=crop-center&q=70&fit=crop-50-50&s=975e654c1be43afc9a88bfd5a43f3c0e)
Ab 1. April, pünktlich zur Saisoneröffnung, sollen die Preise zur Benutzung des Fürther Freibades angehoben werden. So empfahl es eine Mehrheit aus Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses (unter Leitung von Dirk Grassinger) und des Ausschusses für Mensch, Kultur und Sport (Leitung Fritz Eisenhauer) in einer gemeinsamen Sitzung. Das letzte Wort dazu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19. März (Dienstag, 19.30 Uhr) im Rathaus.
Letzte Erhöhung vor zehn Jahren
Die Erhöhungen belaufen sich bei Einzel-, Abend- und Zehnerkarten auf etwa 12,5 Prozent, bei Dauerkarten für Erwachsene und Familien auf 25 Prozent. Wie in den ausführlichen Sitzungsunterlagen nachzulesen ist und wie auch die beiden Ausschussvorsitzenden Grassinger und Eisenhauer nebst Bürgermeister Volker Oehlenschläger betonten, liegt die letzte Erhöhung der Eintrittspreise für das Freibad der Gemeinde Fürth bereits zehn Jahre zurück.
Die neuen Preise
Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung am 19. März werden in Fürth ab 1. April die Eintrittsgebühren zur Benutzung des Freibades erhöht.
Erwachsene werden danach für einen einmaligen Besuch vier Euro statt bisher 3,50 Euro zahlen; Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren und sonstige Begünstigte zahlen 2,50 (bisher zwei Euro).
Zehnerkarten für Erwachsene kosten demnach 36 Euro, für Jugendliche 22,50 Euro.
Für eine Dauerkarte für die gesamte Badesaison zahlen Erwachsene jetzt 80 Euro (früher 60), Kinder und Jugendliche 40 Euro. Dauerkarten für Familien gibt es für 120 Euro.
In Fürth gibt es das preisgünstigere Angebot einer Abendkarte zum einmaligen Besuch ab 18 Uhr und einer Tageskarte zum mehrmaligen Besuch am Tag ihres Erwerbs; darüber hinaus eine preisgünstigere Familienkarte für Alleinerziehende (95 Euro) sowie Geschwisterkarten.
Dauer-, Familien- und Geschwisterkarten werden bei der Gemeindekasse Fürth (Rathaus, Hauptstraße) während der Dienststunden ausgegeben.
Seitdem hat der Betreiber, die Gemeinde, höhere Kosten, insbesondere im Energiesektor und im Personalbereich, zu übernehmen. Die Defizite, die jährlich über den gemeindlichen Haushalt abzudecken sind, belaufen sich ca. 300 000 Euro. Im laufenden Jahr wird gar mit einem Defizit von 364 842 Euro gerechnet, weil ein größerer Austausch von Filtern und Filtermaterial vorgenommen werden muss. Grundsätzlich erhofft sich die Gemeinde durch die Gebührenerhöhung im Ertragsbereich eine Verbesserung von 25 000 Euro. Diese ist bereits im Haushaltsansatz für das Jahr 2024 eingerechnet. Grundsätzlich aber heißt es: „Weil die Eintrittsgelder im Schwimmbad stark mit den jeweiligen Witterungsverhältnissen in der Badesaison von Mai bis September zusammenhängen, ist eine konkrete Prognose hier aber nur schwer möglich.“ Der Kostendeckungsgrad durch die Eintrittspreise war im ersten Coronajahr 2021 besonders gering, hat sich 2022 verbessert und ist im Jahr 2023 wieder auf 26,34 Prozent zurückgegangen.
Hohe Qualität sichern
Aus Sicht der Verwaltung, so heißt es in der von Bürgermeister Oehlenschläger unterzeichneten Sitzungsvorlage, „sind die Gebührenerhöhungen notwendig, um langfristig die hohe Qualität der Freizeiteinrichtung Schwimmbad, die von unseren Bürgern in Anspruch genommen wird, zu wahren und zu sichern, weshalb wir hier zum Handeln verpflichtet sind“. Vorab bemerkte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dirk Grassinger (CDU), dass es sich bei den Investitionen und Ausgaben zum Schwimmbad zur Deckung der Defizite um freiwillige Leistungen der Gemeinde und um Gelder der Allgemeinheit handelt, mit denen auch im Sinne der Badbenutzer sorgsam umgegangen werden sollte. Dagegen begründete Hans-Georg Respondek (SPD) seine Nein-Stimme im Ausschuss mit der Forderung, die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Schwimmbad für benachteiligte Personen grundsätzlich freizustellen. Dem widersprachen andere mit dem Argument, dass für Personen, die ohnehin Unterstützung erhielten, auch der Bereich „soziale und kulturelle Teilhabe“ abgedeckt sei.
Bei jeweils drei Ja-Stimmen in den fünfköpfigen Ausschüssen gab es Enthaltungen aus Fraktionen, die in den eigenen Reihen noch Aussprachebedarf haben.