Mörlenbach

Ist das Plangebiet „Eschenacker“ betroffen?

„Paragraf 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar“ – die Schlagzeile aus einer Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts würde jetzt nicht spontan jeden Leser in helle Panik versetzen. Im Mörlenbacher Rathaus sorgt die jüngste Entscheidung aus Leipzig (wir haben berichtet) gleichwohl für Beunruhigung. Im Kern geht es dabei um eine Vorschrift aus dem Baugesetzbuch, die ein beschleunigtes Verfahren für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorsieht.

Es geht um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum, wenn Planverfahren ohne Umweltprüfung auskommen – ob in Nieder-Liebersbach bald die Bagger anrollen, ist derzeit aber noch nicht geklärt. Foto: Marco Schilling
Es geht um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum, wenn Planverfahren ohne Umweltprüfung auskommen – ob in Nieder-Liebersbach bald die Bagger anrollen, ist derzeit aber noch nicht geklärt.

„Paragraf 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar“ – die Schlagzeile aus einer Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts würde jetzt nicht spontan jeden Leser in helle Panik versetzen. Im Mörlenbacher Rathaus sorgt die jüngste Entscheidung aus Leipzig (wir haben berichtet) gleichwohl für Beunruhigung. Im Kern geht es dabei um eine Vorschrift aus dem Baugesetzbuch, die ein beschleunigtes Verfahren für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorsieht.

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