Ober-Liebersbach

Bebauungsplan in Ober-Liebersbach wird ausgebremst

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht Überführung von Bauleitplanungen ins Regelverfahren notwendig. Plan in Ober-Liebersbach ist betroffen.

Foto: Thomas Rittelmann

Landauf, landab, in allen Medien und vielen Talkshows wird die Forderung erhoben, komplizierte Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, „damit es in diesem Lande endlich wieder aufwärtsgeht“. Nach einem konkreten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von diesem Sommer wird jetzt aber in Mörlenbach ein fast abgeschlossenes Bauleitverfahren „neu aufgerollt“, das heißt in ein Regelverfahren überführt.

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