Birkenau

„Auch Birkenau muss die Zuweisungsquote erfüllen“

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen Gemeindeverwaltung und Gemeindevorstand von Birkenau die rechtliche und tatsächliche Situation der Flüchtlingsunterbringung klar.

In der ehemaligen Pension Berghäuser sollen keine Flüchtlinge untergebracht werden – das könnte zu Problemen führen. Foto: Fritz Kopetzky
In der ehemaligen Pension Berghäuser sollen keine Flüchtlinge untergebracht werden – das könnte zu Problemen führen.

Die Birkenauer Gemeindevertretung hatte bei ihrer Sitzung am Dienstag entschieden, die ehemalige Pension Berghäuser nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen heranzuziehen. Die Unterbringung von asylsuchenden Menschen sei vom Kreis Bergstraße im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes zum 1. Mai dieses Jahres an die Kommunen delegiert worden, stellen dazu Verwaltung und Gemeindevorstand in einer gemeinsamen Presseerklärung klar. Zwischen den Bürgermeistern und dem Landrat sei vereinbart worden, dass die Kommunen zunächst die Möglichkeit hätten, Personen mit Bleiberecht in Deutschland, die ebenfalls vom Landkreis untergebracht würden, sofern sie nicht über eigenen Wohnraum verfügten, abzurufen. Hier sei eine Anbindung an Schulen und Kindergärten zumeist schon erfolgt und erste Integrationsmaßnahmen umgesetzt worden. Dies habe den Vorteil, dass die Kommunen Flüchtlinge in der passenden Personenkonstellation für ihre angemieteten Objekte aufnehmen könnten. Dabei sei vereinbart worden, dass die Kommunen die Flüchtlinge entsprechend der Fertigstellung der Unterbringungsformen abrufen könnten.

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