Neue KI-Regeln für Job und Schule
Ausdrücklich verboten ist künftig die Anwendung von KI-Systemen, mit denen sich Emotionen von Beschäftigten am Arbeitsplatz oder von Schülern im Klassenzimmer erkennen lassen.
In Deutschland und den anderen EU-Staaten wird die Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) zu Verhaltenskontrolle und Überwachungszwecken stark eingeschränkt. Ausdrücklich verboten ist künftig die Anwendung von KI-Systemen, mit denen sich Emotionen von Beschäftigten am Arbeitsplatz oder von Schülern im Klassenzimmer erkennen lassen. Auch das ungezielte Auslesen von Bildern aus Überwachungskameras zur Gesichtserkennung wird verboten. Das sehen neue Regeln für Künstliche Intelligenz vor, auf die sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach langen Verhandlungen geeinigt haben. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sprach von einer „historischen Einigung“: Europa werde der erste Kontinent, der klare Regeln für die Nutzung von KI setze. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sagte: „Uns ist es gelungen, die biometrische Massenüberwachung zu verhindern.“