Landgericht Frankenthal weist Klage ab: Hundebesitzerin nicht haftbar
Ein Aufzugunfall mit Hundeleine führt zu schweren Verletzungen: Ein Mann verliert Finger und wird arbeitsunfähig.
Mit einem eher ungewöhnlichen Fall haben sich die Richter am Landgericht Frankenthal beschäftigen müssen: Ein Mann aus dem Kreis Alzey-Worms war durch eine Hundeleine schwer verletzt worden und verklagte daher die Halterin des Tieres. Der Mann ist seit dem Unfall arbeitsunfähig. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal wies die Klage jedoch ab, wie das Gericht mitteilte. Dem Mann, der sich durch eine von ihm festgehaltene Hundeleine schwer an der Hand verletzt hat, stehen damit keine Schadensersatzansprüche zu.