Rhein-Neckar-Kreis

In Weinheim darf an Silvester geböllert werden - und nicht nur hier

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat entschieden: An Silvester und Neujahr darf auch in de ASP-Sperrzonen geböllert werden.

Ein Feuerwerk gehört für viele Menschen an Silvester dazu. Foto: Fritz Kopetzky
Ein Feuerwerk gehört für viele Menschen an Silvester dazu.

Feuerwerks-Fans können aufatmen: Für den Rhein-Neckar-Kreis hat das zuständige Veterinäramt heute (Donnerstag, 5. Dezember) zwei neue Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht, die am Freitag, 6. Dezember, in Kraft treten. In den neuen Verfügungen geht es im Wesentlichen um Lockerungen beim Jagdverbot sowie einer zweitägigen Sonderregelung bezüglich des Feuerwerks an Silvester und Neujahr.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.