In Weinheim darf an Silvester geböllert werden - und nicht nur hier
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat entschieden: An Silvester und Neujahr darf auch in de ASP-Sperrzonen geböllert werden.
Feuerwerks-Fans können aufatmen: Für den Rhein-Neckar-Kreis hat das zuständige Veterinäramt heute (Donnerstag, 5. Dezember) zwei neue Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht, die am Freitag, 6. Dezember, in Kraft treten. In den neuen Verfügungen geht es im Wesentlichen um Lockerungen beim Jagdverbot sowie einer zweitägigen Sonderregelung bezüglich des Feuerwerks an Silvester und Neujahr.