Wo in diesem Jahr keine Pilze gesammelt werden dürfen
Erschwerte Saison 2024 für Pilzesesammler: In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt ein striktes Wegegebot
Wer in den betroffenen Gebieten abseits von befestigen Waldwegen oder gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen unterwegs ist – etwa um Pilze oder Esskastanien zu sammeln – riskiert ein empfindliches Bußgeld. Auch Schnitzeljagden, Geocaching und die Nutzung von Mountainbike-Trails sind entsprechend der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises nicht erlaubt; Hunde müssen an der Leine geführt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, „die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.