Schweinepest: Hunde müssen an die Leine
In Sperrzone II gilt für Hunde ab 1. August eine Leinenpflicht und im Wald darf man sich nur noch auf den befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.
Durch den Fund eines positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten toten Wildschweins im Kreis Bergstraße ist der Rhein-Neckar-Kreis nun auch unmittelbar von der Tierseuche betroffen. Das Landratsamt hat daher verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen, die alle dem Zweck dienen, eine Einschleppung der ASP in das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises so schnell wie möglich zu erkennen. Verfügt werden auch Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern oder jedenfalls einschränken sollen. Die gute Nachricht: Menschen und andere Haustiere als Schweine können sich an dem Virus nicht anstecken. Die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder jagdlich tätige Bevölkerung wird von einem Seuchenfall daher kaum berührt sein.