Die Folgen eines erst nachträglich positiven Corona-Tests
Krankenschwester und Uniklinikum Heidelberg akzeptieren Vergleich. Schadenersatz und Schmerzensgeld über rund 34 000 Euro.
Verpflichtende Corona-Tests im Job-Alltag, sie sind fast vergessen. Gleichwohl beschäftigen damit verknüpfte Konflikte die Justiz bis heute. Das Landesarbeitsgericht (LAG) leuchtet einen solchen Streitfall aus. Eigentlich fordert eine Krankenschwester vom Heidelberger Uniklinikum als ehemaligem Arbeitgeber Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro. Noch während der Verhandlung akzeptieren die Parteien einen Vergleichsvorschlag der Kammer. Dieser fällt zwar deutlich geringer aus – übersteigt aber den in erster Instanz zugesprochenen Betrag.