„Ausgangssperre“ für Katzen endet früher
Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in Teilen der Stadt Walldorf den Freigang von Katzen vom 1. April bis einschließlich 31. August verboten.
Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf im vergangenen Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen in einem Gebiet im südlichen Teil der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden.