OVG-Urteil

Streit um die Wurst: Pelle und Verschluss zählen mit

Was zählt beim Wiegen? Nur die eigentliche Wurst? Oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Die obersten NRW-Verwaltungsrichter haben entschieden.

Beim Oberverwaltungsgericht in Münster ging's um die Wurst. Foto: Federico Gambarini/dpa
Beim Oberverwaltungsgericht in Münster ging's um die Wurst.

Münster (dpa) - Zur Füllmenge von fertigverpackten Würsten zählen auch die nicht essbare Wursthülle und Verschlussclips. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Es hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Münster auf.

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