BGH-Urteil

Negativzinsen kehren Zahlungsstrom bei Darlehen nicht um

Die Zeiten von Negativzinsen sind erst mal vorbei, juristisch hallt das Ganze aber nach. Es gibt Fälle, in denen der Geldgeber am Ende seinem Schuldner Zinsen zahlen soll. Was sagt der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Wenn sich für ein Darlehen sogenannte Negativzinsen ergeben, müssen Banken diese nicht zwingend zahlen. Entscheidend sind dabei nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter anderem der Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung sowie der Zeitpunkt, an dem diese geschlossen wurde (Az. XI ZR 544/21). Die Entscheidung dürfte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben.

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