Mindestzuckergehalt für Limonaden gekippt
Der Getränkehersteller Lemonaid sollte seine Limonade nicht mehr als solche verkaufen, weil zu wenig Zucker enthalten war. Nach mehr als fünf Jahren gibt es für die Firma nun eine gute Nachricht.
Hamburg (dpa) - Limonaden dürfen sich künftig auch mit weniger als sieben Prozent Zucker Limonaden nennen. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die bisherige Regelung, wonach Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten müssen, gekippt und seine Leitsätze für Erfrischungsgetränke abgeschwächt. Damit ist ein mehr als fünf Jahre dauernder Streit um den Mindestzuckergehalt beendet. Nun müssen Limonaden nur noch «Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)» enthalten, heißt es in einer Bekanntmachung des Bundesanzeigers. Wie viel, bleibt nun offen.