Hanno Berger auch in Wiesbaden rechtskräftig verurteilt
Der Steueranwalt, der als treibende Kraft im Cum-Ex-Steuerskandal gilt, ist bereits am Landgericht Bonn rechtskräftig verurteilt worden. Nun hat der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil bestätigt.
Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Auch das zweite Urteil gegen die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Berger gegen seine Verurteilung am Landgericht Wiesbaden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verworfen, wie Deutschlands oberstes Strafgericht in Karlsruhe mitteilt. Damit können nun beide Urteile gegen Berger - am Landgericht Bonn sowie in Wiesbaden - zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden.