Urteil: Überweisung nach Phishing-Versuch ist fahrlässig
Wer nach einer Phishing-Nachricht Überweisungen freigibt, handelt grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht keine Schuld bei der Bank.
Frankfurt/M (dpa/lhe) - Wer nach einer Phishing-Nachricht mittels mehrstufiger Verifizierung eigenmächtig die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und Überweisungen freigibt, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt grob fahrlässig. Die Bank ist für den Geldverlust nicht verantwortlich, wie das OLG Frankfurt entschieden hat. «Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags», teilte das OLG am Mittwoch mit. Das Gericht bestätigte damit eine landgerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2022.