Feiertagszuschlag von Bundesarbeitsrichtern entschieden
Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Stellen in Deutschland arbeiten? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage jetzt beantwortet.
Erfurt (dpa) - Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).