Ein Stromzähler, viele Mietverträge: Vermieterin muss zahlen
Eine Vermieterin wehrt sich vor Gericht gegen ihr auferlegte Strom- und Gaskosten. Richtete sich das Angebot des Energielieferanten nicht an ihre Mieter? In diesem Fall: Nein, sagt der BGH.

Karlsruhe (dpa) - Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler hat, die Zimmer darin aber einzeln vermietet werden, richtet sich das Leistungsangebot eines Energieversorgers an den Vermieter - und nicht wie sonst üblich an den Mieter. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Bedingung dafür ist, dass es keinen schriftlichen Energievertrag gibt.