Verteidigung plädiert auf Freispruch für Hanno Berger
Der wohl größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit «Cum-Ex»-Aktiengeschäften prellten Banken und Investoren den Fiskus um Milliarden. Nun steht ein zweites Urteil gegen eine Schlüsselfigur an.
Wiesbaden (dpa) - Im Wiesbadener Cum-Ex-Prozess plädiert die Verteidigung auf Freispruch für den angeklagten Steueranwalt Hanno Berger. Im Zeitraum der Vorwürfe von 2006 bis 2008 habe der 72-Jährige nicht vorsätzlich gehandelt, sagte Rechtsanwalt Sebastian Kaiser am Freitag. Damals habe es keine gesetzliche Grundlage und auch keine Verwaltungsauffassung in Bezug auf Cum-Ex-Aktiengeschäfte gegeben.