Verkehr

BGH verhandelt über Standgebühren für abgeschlepptes Auto

Während sich ein Abschleppunternehmen und ein Autobesitzer über die Kosten stritten, steht der Wagen auf dem Firmengelände. Und steht. Und steht. So summierten sich die Gebühren auf 4935 Euro. Ist das okay?

Dürfen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge den Autobesitzer 4935 Euro kosten? Foto: Jan Woitas/dpa
Dürfen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge den Autobesitzer 4935 Euro kosten?

Karlsruhe (dpa) - Wie lange darf ein privater Abschleppdienst Standgebühren für ein abtransportiertes Auto kassieren und dürfen diese bis in die Tausende steigen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute mit einem Fall aus Sachsen befasst, in dem das Unternehmen 4935 Euro verlangt. Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) hatte diesem aber im Berufungsverfahren nur 75 Euro zugesprochen.

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