Bundesgerichtshof

BGH verhandelt zu Falschbehauptungen in sozialen Netzwerken

Am obersten deutschen Zivilgericht geht es am Dienstag um ein Meme über Renate Künast - und die Frage, welche Ansprüche Betroffenen bei falschen Tatsachenbehauptungen gegen Facebook zustehen.

Inwieweit muss der Betreiber eines sozialen Netzwerkes für Falschbehauptungen auf seiner Plattform haften? (Foto-Illustration) Foto: Anna Ross/dpa
Inwieweit muss der Betreiber eines sozialen Netzwerkes für Falschbehauptungen auf seiner Plattform haften? (Foto-Illustration)

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Dienstag (9.30 Uhr) mit der Frage, inwieweit der Betreiber eines sozialen Netzwerkes für Falschbehauptungen auf seiner Plattform haften muss. Im konkreten Fall geht es um eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta. Ob der Karlsruher Senat am Dienstag schon eine Entscheidung fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 64/24)

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