Urteile

BGH-Urteil zu Corona-Zeit: Hochzeitsfotografin steht Geld zu

Ein Paar aus Hessen will seine Hochzeit im Sommer 2020 nicht mit Maske und Abstand feiern. Die kirchliche Trauung wird verschoben. Ist damit der Vertrag mit der gebuchten Fotografin hinfällig?

Ein Brautpaar sitzt während ihrer Trauung in der Kirche: In der Corona-Zeit hat ein Paar auf seine Hochzeit verzichtet - was ein Nachspiel hat. Foto: Silas Stein/dpa
Ein Brautpaar sitzt während ihrer Trauung in der Kirche: In der Corona-Zeit hat ein Paar auf seine Hochzeit verzichtet - was ein Nachspiel hat.

Karlsruhe (dpa) - Viele Paare haben ihre Hochzeit wegen der Corona-Pandemie verschoben - aber das berechtigt nicht dazu, die ursprünglich gebuchte Fotografin ohne Bezahlung abzubestellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Donnerstag in einem Fall aus Hessen, dass es den Brautleuten zwar freigestanden habe, den Vertrag zu kündigen und einen anderen Fotografen zu beauftragen. Der Frau stehe aber mit kleineren Abzügen die vereinbarte Vergütung zu.

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