Wer haftet für Schäden durch Autowaschanlage?
Nach einer Autowäsche sind Heck und Spoiler seines Wagens kaputt. Der Fahrer fordert vom Betreiber Schadenersatz - der zahlt aber nicht. Wer ist im Recht? Das will der BGH nun entscheiden.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag (9.00 Uhr) sein Urteil in der Frage verkünden, ob der Betreiber einer Autowaschanlage für Schäden an einem Fahrzeug haften muss. Interessant sei, dass im konkreten Fall sowohl der Wagen als auch die Waschanlage zuvor in ordnungsgemäßem Zustand gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, bei der mündlichen Verhandlung Ende Oktober. Auto und Waschanlage hätten schlicht nicht zusammengepasst.