Warnhinweise gegen das Rauchen

Antrag gegen Tabakautomaten-Betreiber gescheitert

«Rauchen ist tödlich»: So eine Warnung steht auf Zigarettenpackungen. Aber wie stark muss auf Zigarettenautomaten gewarnt werden? Darüber streiten ein Nichtraucherverein und eine Automatenfirma.

Branchenangaben zufolge werden in Deutschland circa 6 Prozent der Zigaretten über Automaten verkauft. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Branchenangaben zufolge werden in Deutschland circa 6 Prozent der Zigaretten über Automaten verkauft.

Düsseldorf (dpa) - Der Nichtraucher-Verein Pro Rauchfrei ist mit seinem Vorhaben vorerst gescheitert, die Änderung Zehntausender Tabakautomaten in Deutschland zu erzwingen und Warnhinweise stärker zur Geltung kommen zu lassen. Nachdem der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz bei einer Verhandlung am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) Bedenken bezüglich des Vorgehens des Klägers Pro Rauchfrei erkennen ließ, zog der Verein Pro Rauchfrei seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Automatenbetreiber Tobaccoland zurück (Aktenzeichen I-20 UKl 2/24).

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