Höchststrafe für Ayleens Mörder - «Ohne Scham und Reue»
Schuldspruch für den Angeklagten im Mordrozess um die Schülerin Ayleen. Das Gericht verhängt die Höchststrafe. Seine Verteidiger wollen das Urteil anfechten.
Gießen (dpa) - Erschreckend, beängstigend, Gänsehaut verursachend - mit drastischen Worten beschreibt die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung den Mord an der 14-jährigen Ayleen. Den 30-jährigen Angeklagten verurteilte das Landgericht Gießen unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Entziehung Minderjähriger zu einer lebenslangen Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an.