Gericht verhängt Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder
Der Mörder der 14-jährigen Ayleen ist aus Sicht des Gießener Landgerichts eine Gefahr für die Allgemeinheit - deshalb verhängt es erneut Sicherungsverwahrung für den 32-Jährigen.

Gießen (dpa) - Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. «Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich», sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.