Urteile

Scheidungspaar gilt als getrennt trotz gemeinsamer Wohnung

Gelten Paare, die sich scheiden lassen wollen, als getrennt lebend, auch wenn sie noch unter einem Dach wohnen? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigt.

Laut Gericht hat eine persönliche Beziehung zwischen den Ehegatten nicht mehr bestanden (Symbolbild). Foto: Martin Gerten/dpa
Laut Gericht hat eine persönliche Beziehung zwischen den Ehegatten nicht mehr bestanden (Symbolbild).

Frankfurt/Main (dpa) - Paare, die sich scheiden lassen möchten, können als getrennt lebend gelten, auch wenn sie gemeinsam wohnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) festgestellt (Az.: 1 UF 160/23): Es reiche aus, «wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt lebten». Wesentlich sei ein «der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung». Dazu gehöre unter anderem ein getrenntes Schlafen oder dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestünden. 

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