Verstoß gegen Menschenrechte

Gericht: Fehlender Sex begründet nicht Schuld an Scheidung

Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie nicht mehr mit ihrem Mann schläft? Ja, sagte ein französisches Gericht. Nun ist allerdings klar: Es machte bei der Bewertung einen Fehler.

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen sich an die Urteile des EGMR halten. (Archivbild) Foto: Jean-Christophe Bott/Keystone/dpa
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen sich an die Urteile des EGMR halten. (Archivbild)

Straßburg (dpa) - Wenn eine Frau ihrem Mann in der Ehe Sex verweigert, darf sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht als schuldig an der Scheidung angesehen werden. Das verstoße gegen die Menschenrechte, entschieden die Richter in Straßburg. 

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