Oberlandesgericht

Paar in Scheidung trotz gemeinsamer Wohnung getrennt

Gelten Paare, die sich scheiden lassen wollen, als getrennt lebend, auch wenn sie noch unter einem Dach wohnen? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigt.

Der Rest einer Hochzeitsdekoration liegt auf einer Brücke. Foto: Martin Gerten/dpa/Symbolbild
Der Rest einer Hochzeitsdekoration liegt auf einer Brücke.

Frankfurt/Main (dpa) - Paare, die sich scheiden lassen möchten, können als getrennt lebend gelten, auch wenn sie gemeinsam wohnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Montag festgestellt (Az.: 1 UF 160/23): Es reiche aus, «wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt lebten». Wesentlich sei ein «der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung». Dazu gehöre unter anderem ein getrenntes Schlafen oder dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestünden.

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