Bundesgerichtshof

Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

Die tödliche Amokfahrt vor drei Jahren in Trier hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun kommt es zu einer Teil-Neuauflage des Prozesses gegen den Täter. Betroffene sind entsetzt.

Einsatzkräfte der Polizei am 1. Dezember 2020 in Trier nach der Amokfahrt, bei der fünf Menschen ums Leben kamen. Foto: Harald Tittel/dpa
Einsatzkräfte der Polizei am 1. Dezember 2020 in Trier nach der Amokfahrt, bei der fünf Menschen ums Leben kamen.

Karlsruhe/Trier (dpa) - Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten stattgegeben worden, teilte der BGH am Montag mit.

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