Kriminalität

Urteil zu Amokfahrt in Volkmarsen teilweise aufgehoben

2020 fuhr ein Mann in die Zuschauer beim Rosenmontagszug in Volkmarsen, er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung wäre laut einem neuen Urteil aber nicht gerechtfertigt.

Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug gefahren ist. Foto: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild
Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug gefahren ist.

Kassel (dpa/lhe) - Das Landgericht in Kassel hat das Urteil gegen den Amokfahrer von Volkmarsen zu einem Teil aufgehoben. Der Mann war wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung an. Am Montag hob das Landgericht die Regelung der möglichen Sicherungsverwahrung auf. Die Überprüfung geschah auf Geheiß des Bundesgerichtshofs (BGH).

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