Justiz

Aus Mangel an Beweisen: Freispruch für Polizei-Inspekteur

Die Zuschauer im Saal zeigen sich erschüttert, die Nebenkläger sind empört, die Verteidigerin greift die Presse an. Der große #MeToo-Prozess endet mit einem Paukenschlag.

Der Angeklagte im Prozess um sexuelle Nötigung betritt den Gerichtssaal. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Der Angeklagte im Prozess um sexuelle Nötigung betritt den Gerichtssaal.

Stuttgart (dpa) - Der Inspekteur der Polizei Baden-Württembergs ist im Prozess um sexuelle Nötigung einer Kommissarin freigesprochen worden. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag. Dem ranghöchsten Polizisten des Landes war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben. Es handle sich um einen Freispruch aus Mangel an tragfähigen Beweisen, erklärte der Richter. Es könne durchaus sein, dass der Angeklagte die Polizistin sexuell genötigt habe, aber das ließe sich nicht abschließend feststellen. Im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden.

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