Migration

Über 15.000 Rückkehrer nach Überstellung ins EU-Ausland

In der Europäischen Union gibt es die sogenannten Dublin-Regeln, die festlegen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Die Wünsche der Antragsteller sehen oft anders aus.

Für viele Asylbewerber ist Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig. Viele kehren nach der Überstellung in andere EU-Länder aber hierher zurück. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Für viele Asylbewerber ist Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig. Viele kehren nach der Überstellung in andere EU-Länder aber hierher zurück. (Archivbild)

Berlin (dpa) - In Deutschland haben sich im Herbst mehr als 15.000 Ausländer aufgehalten, die zuvor bereits einmal in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt worden waren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Mehr als 4.000 von ihnen tauchten in den Jahren 2023 und 2024 erneut in Deutschland auf. Bei den Anderen liegt der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland den Angaben zufolge schon länger zurück.

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