Bundesverfassungsgericht

Mini-Löhne für Gefangene gefährden Resozialisierung

Für 1,37 Euro pro Stunde müssen manche Menschen hinter Gittern arbeiten. Der Lohn soll der Resozialisierung der Häftlinge dienen, Teile des Gelds sollen sie an Familie oder Opfer zahlen. Das höchste deutsche Gericht stellt nun klare Bedingungen für die Bezahlung auf.

Arbeit hinter Gittern soll der Resozialisierung dienen. Foto: Felix Kästle/dpa
Arbeit hinter Gittern soll der Resozialisierung dienen.

Karlsruhe (dpa) - Mini-Löhne für Gefangene sind verfassungswidrig, wenn dahinter kein wirksames Konzept zur Resozialisierung der Betroffenen steht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten gegen ihre geringe Bezahlung geklagt. Gefangene müssten Sinn und Nutzen von Arbeit erkennen, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe.

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