Prozesse

Hessen will Entlohnung der arbeitenden Gefangenen überprüfen

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Stundenlöhnen für Gefangene will Hessen seine Regelungen überprüfen. Die hessische Rechtslage sei zwar nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, teilte Justizminister Roman Poseck (CDU) am Dienstag in Wiesbaden mit. «Gleichwohl werden wir unsere Gesetze im Hinblick auf die Anforderungen aus Karlsruhe überprüfen.» Die Notwendigkeit von Veränderungen sei «gut denkbar».

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