Mindestlohn-Regeln für Inhaftierte «nicht anwendbar»
Wiesbaden/Butzbach (dpa/lhe) - Das hessische Justizministerium lehnt eine Angleichung der Stundenlöhne für Arbeit in den hessischen Gefängnissen an den gesetzlichen Mindestlohn ab. Zum einen sei die Arbeit der Gefangenen im Justizvollzug öffentlich-rechtlicher Natur, teilte das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Außerdem werde den Inhaftierten Unterkunft, Verpflegung und eine «notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung» gestellt, daher bestehe «keine Vergleichbarkeit» mit Arbeitnehmern. «Folglich sind die Regeln zum Mindestlohn hier nicht anwendbar.» Im Falle einer Orientierung am Mindestlohn, wie dies etwa die Linksfraktion im hessischen Landtag gefordert hatte, würde dies nach überschlägigen Schätzungen Mehrkosten «in zumindest niedriger zweistelliger Millionenhöhe» bedeuten.