Entscheidung im Bundestag

Mutterschutz soll künftig auch bei Fehlgeburten greifen

Bislang müssen sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich von dem Ereignis zu erholen. Das soll sich nun per Gesetz ändern - sofern der Bundestag zustimmt. Ein Überblick.

Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. (Symbolbild) Foto: Fabian Sommer/dpa
Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. (Symbolbild)

Berlin (dpa) - Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD geeinigt haben und der am Abend im Bundestag verabschiedet werden soll. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen sind betroffen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

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